Verkaufen beim Magischen Anzeiger (Second Hand)

Sie möchten sich von Ihrer Zauberliteratur, Ihren DVDs oder Videos, von Ihren Kartenspielen und Kartentricks trennen? Wir übernehmen gerne den Verkauf dieser Artikel. Nutzen Sie hier unsere weltweiten Kontakte und beschränken Sie sich nicht auf die bekannten Online-Portale.

Wie verkaufe ich?

Sie senden einmalig Ihre Artikel per frankiertem Paket an den Magischen Anzeiger. Wir übernehmen für Sie die Lagerung, die Bewerbung, den Versand und die Zahlungsabwicklung. Nicht verkaufte Artikel können Sie jederzeit zurückfordern.

Es gibt keine Gebühren (Listinggebühren) für die Lagerung, Bewerbung oder den Versand.

Sie bleiben, bis zum Verkauf, für die gesamte Dauer Eigentümer Ihrer Artikel.

Was bekomme ich, was muss ich bezahlen?
Sie bestimmen den Verkaufspreis für Ihre Artikel und erhalten die Hälfte bei Verkauf des Artikels. Daneben entstehen nur die Portokosten für den Versand Ihrer Artikel an uns und eine eventuelle verlangte Rücksendung.

Lesen Sie in Ruhe die folgenden AGB für den Second Hand Bereich.

AGB Second Hand

1a. Der Magische Anzeiger übernimmt die Verkaufsvermittlung für den Kunden für zwölf Monate. Der Verkaufspreis wird vom Verkäufer bestimmt und enthält die Provision von 50 Prozent.
1b. Der Verkäufer sendet alle Artikel an Werner Härter, Magischer Anzeiger, Albrecht-Dürer-Weg 9, 68804 Altlußheim ausreichend frankiert per Paket oder Päckchen. Persönliche Anlieferung ist nach Absprache möglich. Der Lieferung muss eine Auflistung der Artikel mit Verkaufspreisen beiliegen.
2. Die Artikel müssen sich in verkaufsfähigem Zustand befinden. Literatur muss vollständig sein (keine fehlenden Seiten, kein Schimmel oder Modergeruch), Videos und DVDs in abspielbarem Zustand, Karten und Kartentricks müssen vollständig und gegebenenfalls mit Trickerklärung eingeliefert werden.
3. Nach Ablauf der Kommisionszeit ist eine Verlängerung möglich. Hierzu erhält der Verkäufer eine Nachricht. Entscheidet er sich für die Rücknahme der Artikel überweist er innerhalb 14 Tage nach Aufforderung die Rücksendekosten. Erfolgt keine Überweisung innerhalb der Frist gehen die Artikel in das Eigentum des Magischen Anzeigers über.
4. Der Magische Anzeiger übernimmt keinerlei Haftung bei Einbruch, Feuer- oder Wasserschäden, Diebstahl, Beschädigung oder höherer Gewalt.
5. Beim Second-Hand-Verkauf handelt es sich um Rechtsgeschäft von privat an privat. Der Magische Anzeiger wird lediglich als Vermittler tätig. Eine Gewährleistung oder Garantie ist ausdrücklich ausgeschlossen.